Tierhaltungskennzeichnungsgesetz soll erst 2027 starten
Der Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) soll erneut verschoben werden. Als neuer Termin für die verpflichtende Kennzeichnung ist nun der 1. Januar 2027 vorgesehen. Eine entsprechende Verschiebung hatte sich bereits seit Monaten abgezeichnet.
Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) war zuletzt mehrfach zu hören, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung nicht umsetzbar sei. Ende November erklärte die parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher auf dem Fachforum tierische Veredelung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), dass ein Inkrafttreten des THKG nicht möglich sei und gleichzeitig die notwendigen inhaltlichen Änderungen bis zum ursprünglich geplanten Termin nicht rechtzeitig umgesetzt werden könnten.
Kennzeichnung für Außer-Haus-Verpflegung geplant
Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, haben sich Union und SPD inzwischen auf das weitere Vorgehen verständigt. Demnach soll ein Verschiebungsgesetz in der kommenden Woche, am Donnerstagabend (18.12.2025), in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Mit diesem Gesetz soll der 1. Januar 2027 offiziell als neuer Starttermin für die Tierhaltungskennzeichnung festgelegt werden. Die Einbeziehung der Außer-Haus-Verpflegung ist demnach ab dem 1. Juli 2027 vorgesehen. Erst nach dem Beschluss des Verschiebungsgesetzes soll die inhaltliche Überarbeitung des THKG beginnen.
Grundlegende Überarbeitung angekündigt
Jens Behrens, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Tierschutzbeauftragter seiner Fraktion, erklärte gegenüber Medien, dass die erneute Verschiebung mit der klaren Zusage verbunden sei, das Gesetz grundlegend weiterzuentwickeln. Ziel sei es, das System einfacher, fairer und wirksamer zu gestalten. Die Verschiebung solle daher nicht als bloßer Aufschub verstanden werden, sondern als Auftrag zur inhaltlichen Neuausrichtung.
Mit Blick auf den neuen Zeitplan bleibt abzuwarten, wie schnell und in welcher Form die angekündigten Anpassungen umgesetzt werden und wie die betroffenen Akteure in den weiteren Prozess eingebunden werden.
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