14.11.2024rss_feed

ITW: wichtige Fristen und Übergangsregelungen

Wichtige Fristen bzgl. der Umsetzung der neuen ITW-Kriterien in der Schweinemast.

Für die Umsetzung der neuen Kriterien gilt es einige Übergangsregelungen im ersten Quartal 2025 zu beachten.

Maßgeblich entscheidend ist der Termin der Einstallung:

  1. Platzangebot:
  • Tiere, die in 2024 eingestallt werden, können bis längstens 31.03.2025 mit 10% mehr Platz gehalten werden.
  • Tiere, die in 2025 eingestallt werden, müssen von Beginn an mit 12,5% mehr Platz gehalten werden.

  1. Buchtenstrukturierung:
  • Einstallung in 2024: Diesen Tieren muss im ersten Quartal 2025 noch keine Buchtenstrukturierung angeboten werden.
  • Einstallung in 2025: Diesen Tieren muss von Beginn an die Buchtenstrukturierung angeboten werden.

Ausnahme: Es ist plausibel begründbar, dass Sie sich rechtzeitig um die Umsetzung der Buchtenstrukturierung bemüht haben, der Umbau aber z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch nicht oder nicht vollständig erfolgen konnte. Dann ist eine Einstallung in 2025 möglich, obwohl Sie den Tieren noch keine oder keine vollständige Buchtenstrukturierung anbieten können. Ist es hingegen offensichtlich, dass Tiere im ersten Quartal 2025 eingestallt wurden und Sie sich nicht rechtzeitig um die Umbaumaßnahmen gekümmert haben, führt dies zu einer KO-Bewertung im Audit.

Ab dem 01.04.2025 müssen die Kriterien dann im gesamten Betrieb vollständig umgesetzt sein.

Achtung bei Beendigung der ITW-Teilnahme im ersten Quartal 2025:

Diese Regelungen gelten auch im Falle eines abschließenden Programmaudits. Es ist nicht zulässig, während der aktiven ITW-Teilnahme einen Teil der Tiere bereits unter den niedrigeren QS-Bedingungen aufzustallen, auch wenn diese Partie erst nach Beendigung der ITW-Teilnahme geschlachtet wird. Die ITW-Kriterien müssen bis zum Vertragsende definitiv für alle Tiere am gesamten Betrieb eingehalten werden.