19.04.2022rss_feed

Befristeter Steuernachlass für Kraftstoffe soll Anfang Juni kommen

Der auf drei Monate befristete Steuernachlass auf fossile Kraftstoffe soll zum 1. Juni 2022 kommen. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zur dazu notwendigen Änderung des Energiesteuergesetzes (EnStG) vor. Der Tankrabatt ist Teil des Entlastungspakets 2022, auf das sich die Spitzen der Ampelkoalition Ende März geeinigt hatten. Die geplante Steuersenkung auf das nach EU-Recht zulässige Mindestniveau würde Benzin an den Tankstellen in Deutschland um 29,55 Ct und Diesel um 14,04 Ct pro Liter billiger machen. Eine weitere Entlastung entsteht durch die dann ebenfalls verringerte Mehrwertsteuer, da diese auf den Warenpreis und die Energiesteuer erhoben wird. Der Land- und Forstwirtschaft soll laut dem Referentenentwurf die bisher gültige Steuerentlastung von 21,48 Ct/l gemäß § 57 EnStG erhalten bleiben und für den dreimonatigen Bezugszeitraum auf den neuen Steuersatz auf Diesel von 33 Ct/l angewendet werden. Der Steueranteil pro Liter beträgt damit rund 11,5 Ct. Das Finanzressort beziffert den Steuerausfall für den Bundeshaushalt durch die dreimonatige Entlastung auf insgesamt rund 3,15 Mrd Euro. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) wies darauf hin, dass viele Unternehmer lose Ware für ihre Betriebs- oder Ei-genverbrauchstankanlagen bezögen. Es sei davon auszugehen, dass Landwirte oder Spediteure ihren Dieselbezug auf den für die Steuersenkung gültigen Zeitraum ausrichteten und die Lagerkapazitäten entsprechend strategisch - entleert zum Zeitpunkt der Lieferung - nutzten und auch größere Mengen als in Normaljahren orderten. Die UFOP hält Preissteigerungen aufgrund des dadurch ausgelösten Nachfrageschubs für möglich. Begründet wird dies damit, dass Deutschland nicht nur auf Rohölimporte zur Herstellung von Kraftstoffen angewiesen sei, sondern auch auf den Zukauf von Dieselkraftstoff als Mitteldestillat. Hinzu kämen begrenzte Transportkapazitäten, auch weil Dieselkraftstoff aktuell auf Straße und Schiene Richtung Ukraine geschafft werde.

(BRS-Information 16/2022)