13.01.2011 RSS Feed

Alternative Erklärungen zur Dioxinbelastung

Futtermittelunternehmen können alternativ zu der bisher geltenden vereinfachten Erklärung zur Dioxinbelastung folgende Formulierungen in ihre Bestätigung integrieren:

Die Varianten sind mit der Futtermittel- und Schlachtindustrie abgestimmt.

Variante 1:

"Hiermit wird bestätigt, dass nach unserem derzeitigen Kenntnisstand das an den Erzeugerbetrieb (Name/Adresse) gelieferte Futter dem Futtermittelrecht entspricht und insbesondere der gesetzliche Grenzwert für Dioxin unterschritten wird."


Variante 2:

"Hiermit bestätigen wir, dass keine Futterfette der Firma Harles & Jentzsch GmbH eingesetzt haben."


Variante 3:

"Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass die an den Erzeugerbetrieb (Name/Adresse) gelieferten Futtermittel von der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde als unbedenklich und verkehrsfähig eingestuft worden sind."


Vereinfachte Erklärung zur Dioxinbelastung


Insbesondere auf Druck des deutschen Lebensmitteleinzelhandels sehen die Schlachthöfe die Notwendigkeit, bei Ablieferung von Schlachtschweinen eine Erklärung vorzulegen, dass das verfütterte Schweinefutter die gesetzlichen Grenzwerte für Dioxin nicht überschritten hat.

 

Eine entsprechende Erklärung des Mischfutterherstellers und des Mästers wurde in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schlachthöfen, Futtermittelwirtschaft, ISN und Bauernverband erarbeitet. Darin erklärt der Futtermittellieferant, dass die gelieferten Partien dem Futtermittelrecht entsprechen und die gesetzlichen Grenzwerte für Dioxin unterschreiten.

 

Nach Rücksprache mit einigen Futtermittelunternehmen werden die Futtermittelunternehmen im Regelfall die geforderte Erklärung abgeben können. Die Mäster werden insoweit ohne zeitliche Verzögerung ihre Schlachtschweine vermarkten können.

 

Soweit im Einzelfall schweinehaltende Betriebe behördlicherseits gesperrt sind, muss mit der Behörde geklärt werden, wie eine solche Vermarktungssperre wieder aufgehoben werden kann.


In Bayern sind nach Aussage des StMELF (Stand Fr. 07.01.11, 10.00 Uhr) bisher keine landwirtschaftlichen Betriebe mit dioxin belasteten Futtermitteln beliefert worden.


Wichtig: Diese Erklärung dürfen Sie nur abgeben, wenn Sie die entsprechenden Erklärungen Ihrer Futtermittellieferanten unterschrieben vorliegen haben.



Vereinfachte Erklärung zur Dioxinbelastung als PDF


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